AGB
Allgemeine Geschäftsbedingen für die Vermittlung / Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
der
Fehmarn Immobilien Milva Schröder KG
Freesenkamp 3b
23769 Fehmarn
auftretend unter der Marke "OSTSEEFERIEN-FEHMARN.DE"
§ 1 Stellung der Fehmarn Immobilien Milva Schröder KG
Die Fehmarn Immobilien Milva Schröder KG (nachfolgend "Vermittler") tritt unter der Marke "OSTSEEFERIEN-FEHMARN" am Markt auf. "OSTSEEFERIEN-FEHMARN.DE ist keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, sondern lediglich eine geschäftliche Bezeichnung des Vermittlers.
Der Vermittler vermittelt Ferienunterkünfte im Namen und für Rechnung der jeweiligen Eigentümer/Vermieter. Der Mietvertrag über die Ferienunterkunft kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter zustande. Der Vermittler wird nicht selbst Vertragspartner des Mietvertrages und schuldet nicht die Erbringung der vermieteten Unterkunft. Auch durch Zahlungsabwicklung, Kommunikation oder organisatorische Leistung wird keine eigene Stellung als Vermieter begründet. Es liegt keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB vor.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit der Buchung bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme des Vermieters zustande, die durch den Vermittler übermittelt wird. Der Vermittler ist zur Entgegennahme und Weiterleitung von Willenserklärungen berechtigt.
§ 3 Zahlungsabwicklung
Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen im Namen und für Rechnungen des Vermieters entgegenzunehmen. Die Entgegennahme erfolgt ausschließlich treuhänderisch. Eine Verwendung der vereinnahmten Gelder für eigene Zwecke erfolgt nicht. Der Vermittler ist nicht wirtschaftlicher Empfänger der Zahlungen. Die Zahlungspflichten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
§ 4 Nutzung der Unterkunft
Die Unterkunft darf nur mit der vereinbarten Personenzahl genutzt werden. Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Haustiere sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
Eine Stornierung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung des Mietvertrages zahlt der Mieter 90% des vereinbarten Mietpreises, nach Ablauf des Kulanzfrist von 180 Tagen vor Anreise. Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Objekte nach Möglichkeit wieder weiter zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Für die Bearbeitung der Stornierung wird eine Pauschale von 100 Euro zzgl. MwSt. berechnet, diese sind vom Gast zu zahlen. Wir empfehlen daher für alle Fälle, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
§ 5 Mängelanzeige und Verantwortlichkeit
Mängel der Unterkunft sind unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermittler nimmt Mängelanzeigen ausschließlich als Bote entgegen und leitet diese weiter. Der Vermittler ist weder zur Mängelbeseitigung verpflichtet noch zur Abgabe verbindlicher Erklärungen über Mängelansprüche berechtigt. Der Vermittler hat keinen Einfluss auf Zustand, Ausstattung oder Verfügbarkeit der Unterkunft. Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen ausschließlich gegenüber dem Vermieter.
§ 6 Stornierung
Stornierungen bedürfen der Textform. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Vermieters. Der Vermittler kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.
§ 7 Haftung des Vermittlers
Der Vermittler haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung eigener Vermittlungspflichten. Eine Haftung für die Erfüllung des Mietvertrages sowie für Mängel der Unterkunft ist ausgeschlossen. Die Haftung ist - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Kommunikation und organisatorische Leistungen
Der Vermittler übernimmt Kommunikations- und Organisationsleistungen als Service. Soweit der Vermittler Leistungen wie Schlüsselübergabe, Gästebetreuung oder Koordination erbringt, erfolgt dies ausschließlich im Namen und im Auftrag des Vermieters. Hierdurch wird keine eigene Verpflichtung zur Leistungserbringung begründet.
§ 9 Gerichtsstand
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Oldenburg in Holstein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
April 2026