AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FÜR GÄSTE / MIETER
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Gast/Mieter und dem Eigentümer der Ferienimmobilie. Die Fehmarn Immobilien Milva Schröder KG, handelnd unter der Marke ostseeferien-fehmarn.de, tritt ausschließlich als Vermittler und organisatorischer Dienstleister auf.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen von Ferienunterkünften, die über die Fehmarn Immobilien Milva Schröder KG vermittelt werden. Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Stellung des Vermittlers
Die Fehmarn Immobilien Milva Schröder KG vermittelt Ferienunterkünfte im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Der Vermittler ist weder Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB noch Vermieter der Unterkunft. Der Gastaufnahmevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Eigentümer zustande. Der Vermittler übernimmt keine Garantie für bestimmte Ausstattungen, Witterungsverhältnisse oder subjektive Urlaubserwartungen.
§ 3 Vertragsschluss
Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Gastaufnahmevertrag zustande. Buchungen können schriftlich, telefonisch, elektronisch oder über Onlineportale erfolgen. Der buchende Gast haftet für sämtliche Verpflichtungen aller mitreisenden Personen. Die Unterkunft darf ausschließlich zu touristischen Zwecken genutzt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Anzahlung ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag sofort fällig gestellt werden. Der Vermittler ist berechtigt, Zahlungen im Namen des Eigentümers entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermittler berechtigt für den Eigentümer, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Kurtaxe und öffentliche Abgaben
Öffentliche Abgaben, insbesondere Kurabgaben oder Tourismusabgaben, sind vom Gast nach den jeweils geltenden örtlichen Vorschriften zu entrichten. Der Vermittler ist berechtigt, diese Beträge im Auftrag des Eigentümers einzuziehen.
§ 6 Anreise und Abreise
Die Unterkunft steht am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben. Bei verspäteter Abreise kann eine zusätzliche Nutzungsentschädigung berechnet werden. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft besenrein zu hinterlassen.
§ 7 Nutzung der Unterkunft
Die Ferienunterkunft darf ausschließlich mit der vereinbarten Personenzahl genutzt werden. Partys, Veranstaltungen, gewerbliche Nutzungen oder Untervermietungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig. Der Gast verpflichtet sich zu einem pfleglichen Umgang der Unterkunft, Mobiliar und Inventar. Die Hausordnung ist Bestandteil des Gastaufnahmevertrages.
§ 8 Haustiere und Rauchen
Haustiere sind ausschließlich nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung gestattet, die in Textform zu erteilen ist. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für Schäden, die von seinem Haustier an oder in der Ferienimmobilie verursacht werden, verschuldensunabhängig haftet (§833 Satz 1 BGB) Das Rauchen ist nur in ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Bei Verstößen können Sonderreinigungskosten, sowie Schadensersatz berechnet werden.
§ 9 WLAN- und Internetnutzung
Ein bereitgestellter Internetzugang darf ausschließlich im gesetzlichen Rahmen genutzt werden. Der Gast verpflichtet sich insbesondere, keine urheberrechtswidrigen, beleidigenden, jugendgefährdenden oder strafbaren Inhalte abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. Der Gast haftet für sämtliche durch missbräuchliche Nutzung entstehenden Schäden und stellt Eigentümer und Vermittler von Ansprüchen Dritter frei.
§ 10 Instandhaltung und technische Einrichtungen
Der Gast hat technische Einrichtungen und Inventar pfleglich zu behandeln. Störungen technischer Einrichtungen sind unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf sofortige Wiederherstellung technischer Einrichtungen besteht nicht, soweit dies objektiv nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
§ 11 Schäden und Mängelanzeige
Festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige schuldhaft, sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen und der Mieter haftet für Schäden, die durch eine verzögerte Anzeige entstehen. Der Gast haftet für sämtliche schuldhaft verursachte Schäden, die durch ihn, Mitreisende oder Besucher verursacht werden. Normale Abnutzung gilt nicht als Schaden.
§ 12 Rücktritt / Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 13 Außerordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Störung des Hausfriedens, vertragswidriger Nutzung oder Gefährdung der Unterkunft.
§ 14 Haftung des Vermittlers
Die Haftung des Vermittlers wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermittler ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung für kurzfristige Ausfälle technischer Einrichtungen, wetterbedingte Einschränkungen oder unvermeidbare Störungen ist ausgeschlossen.
§ 15 Schlüssel, Zutrittsmedien und Aussperrung
Der Gast verpflichtet sich, sämtliche überlassenen Schlüssel, Transponder, Zugangsdaten, Fernbedienungen oder sonstige Zutrittsmedien sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Verlust eines Schlüssels oder sonstigen Zutrittsmediums ist dem Vermittler oder dem Eigentümer unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für sämtliche aus dem schuldhaften Verlust entstehenden Schäden und Folgekosten insbesondere
- Ersatzbeschaffung
- Austausch von Schlössern oder Schließanlagen
- Notöffnungen
- Sicherheitsmaßnahmen
- Handwerkerkosten
- Anfahrtskosten
- Verwaltungskosten
Sofern aufgrund des Schlüsselverlustes ein Austausch einer Schließanlage erforderlich wird, haftet der Gast auch für die hierdurch entstehenden Gesamtkosten, soweit der Austausch aus Sicherheitsgründen objektiv erforderlich ist. Bei Aussperrung des Gastes besteht kein Anspruch auf sofortige Verfügbarkeit eines Mitarbeiters des Vermittlers oder Eigentümers. Notfallöffnungen, Schlüsselanfahrten oder sonstige außerordentliche Einsätze werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Der Vermittler ist berechtigt, werktags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr 55,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und außerhalb der regulären Geschäftszeiten, sowie an Sonn- und Feiertagen pauschal 250,00 EUR zu berechnen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 16 Fundsachen
Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage und auf Kosten sowie Risiko des Gastes nachgesendet.
§ 17Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur an beteiligte Dienstleister, Behörden, Tourismusstellen oder Zahlungsdienstleister, soweit dies erforderlich ist. Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise des Vermittlers.
§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen des Eigentümers oder Vermittlers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 19 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
